Tennisclub

Neustadt/Do. e.V.

Updates zu Maßnahmen und Regeln im Umgang mit COVID-19 beim TC Neustadt/Do.

Hier findet Ihr kompakt und aktuell alle Regeln und Maßnahmen im Verein und BTV. Außerdem könnt Ihr hier über die Links zu den entsprechenden Veröffentlichungen beim BTV springen. Änderungen werden jeweils hervorgehoben.


Um eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens zu vermeiden, bitten wir Euch alle, sich an die Regeln zu halten. Jede Verschlimmerung der Situation kann dazu beitragen, dass der Spielbetrieb wieder unterbrochen werden muss.


Maßnahmen und Regeln im Verein:

Vorab: Die Gesundheit unserer Vereinsmitglieder hat trotz aller Lockerungen oberste Priorität! 

Bitte haltet Euch daher an die geltenden Abstandsregeln und Vorschriften und geht verantwortungsbewusst mit Eurer eigenen und der Gesundheit aller um!

Unsere Regelungen basieren auf der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie den Empfehlungen des BTV.


Hier die wichtigsten Hygiene- und Verhaltensregeln (Details unten im Hygienekonzept):


  • Seit dem 03.04.2022 wurden alle Beschränkungen aufgehoben, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen wird jedoch weiterhin empfohlen.


  • Bei Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung bzw. Auftreten der bekannten Krankheitssymptome darf die Tennisanlage nicht betreten werden. Das Gleiche gilt auch, wenn man innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt mit einem Infizierten hatte.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist jederzeit einzuhalten. Ausgenommen sind hiervon Personen, die nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterliegen (Ehepaare, Eltern/Kinder, etc.).
  • Auf der Anlage ist von allen Personen ab 15 Jahren eine FFP2 Maske zu tragen. Bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren ist eine "Alltagsmaske" ausreichend. Die Masken dürfen nur auf dem Platz abgenommen werden.
  • Jeglicher Körperkontakt ist untersagt, kein Handshake, Abklatschen, etc.
  • Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen, die WCs sind geöffnet. Die Clubräume sind geschlossen und dürfen nicht betreten werden, außer zum Besuch der Toiletten und zum Holen von Spielgeräten.
  • Umkleiden und Duschen dürfen je nach Inzidenzwert (siehe BTV-Stufenplan) unter Einhaltung des Mindestabstands genutzt
    werden, z.B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jedem zweiten Waschbecken, Pissoir o. Ä. Insbesondere in Mehrplatzduschräumen
    gilt die Beachtung des Mindestabstands. Es muss ein Lüftungskonzept vorliegen. WCs sind geöffnet.
  • Die Öffnung der Außengastronomie ist je nach Inzidenzwert im BTV-Stufenplan ersichtlich. Innengastronomie ist geschlossen. Ein Verkauf von Speisen und Getränken »to go«, z.B. zum Verzehr während des Spiels oder zur Mitnahme nach Hause ist grundsätzlich erlaubt. Es gelten die entsprechenden Regelungen und Rahmenkonzepte der Gastronomie.
  • Jeder Besucher muss ein Formular zur Kontaktermittlung ausfüllen (Aushang am Vereinsheim) und bei Verlassen der Anlage in den Briefkasten werden.  Damit lassen sich evtl. Infektionsketten schneller und zielgerichteter ermitteln und dienen somit unser aller Sicherheit. Dies betrifft nicht die Teilnehmer an Wettkämpfen oder bei Teilnahme am Training bei unseren Trainern, hier erfolgt die Nachverfolgung über entsprechende Listen.


Hier findet Ihr noch unser Hygienekonzept in der jeweils aktuellen Fassung:





Regeln und Veröffentlichungen des BTV:

Alle Hygiene- und Verhaltensregeln werden auf der Anlage ausgehängt:





 


Alternativ findet Ihr sie auch hier auf den Seiten des BTV zum Nachlesen, dort gibt es auch weitere Informationen rund um den Spielbetrieb während der Coronapandemie.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration stellt auf seinen Seiten ebenfalls Antworten auf die häufigsten Fragen zu Verfügung, diese findet Ihr hier.

Die aktuellen Inzidenzzahlen, sowie die damit verbundenen Regelungen des Landkreis Kelheims findet Ihr hier.


Bitte beachtet auch die allgemeinen Hygienetipps:





Stand: 14.04.2022